LAV M-V will Preise für Mitgliedsbeitrag und Angelberechtigung um bis zu 35 % erhöhen! Wir erklären warum!

LAV M-V will Preise für Mitgliedsbeitrag und Angelberechtigung um bis zu 35 % erhöhen! Wir erklären warum!

Wer in den Gewässern des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V) angeln möchte, ist im Regelfall Mitglied in einem Verein wie dem DKAC M-V, der im LAV M-V organisiert ist. Nach der Beitragsordnung des DKAC M-V zahlt ein Mitglied hierfür 25 € Mitgliedsbeitrag im Jahr und zusätzlich hierzu 45 € im Jahr für die Angelberechtigung (Stand 2019). Hiervon führt der DKAC M-V selbst dann 17 € Mitgliedsbeitrags und die kompletten 45 € für die Angelberechtigung an den LAV M-V ab. Dem DKAC M-V verbleiben nur 8 € im Jahr pro Mitglied. Für die Umsetzung der vereinsinternen Ziele und aus anglerischen Gesichtspunkten halten wir eine Mitgliedschaft im LAV M-V für ausgesprochen sinnvoll.

Was aber passiert mit den 17 € Mitgliedsbeitrag und 45 € aus dem Verkauf der Angelberechtigung, die an den LAV M-V abgeführt werden?

  • Aus den 17 € für den Mitgliedsbeitrag werden das Präsidium, die Geschäftsstelle (Personal- und Sachkosten), Versicherungen, Jugend- und Verbandsarbeit sowie Verbandszeitschrift gezahlt. Für die Kosten, die durch den Mitgliedsbeitrag gedeckt werden müssen, muss bereits jetzt auf die Rücklagen des LAV M-V zurückgegriffen werden.
  • Aus den 45 € für die Angelberechtigung werden die Pachten für eigene Gewässer, Vereinbarungen zur Nutzung von Gewässern der Fischereien, Besatz und Sonstiges wie die Unterhaltung von Anlagen an Gewässern oder Bestandskontrollen bezahlt.
  Je Angelberechtigung [€] Anteil [%]
Pachten für eigene Gewässer

10 €

22 %

Vereinbarung mit Fischereien

13 €

29 %

Besatz

9 €

20 %

Sonstiges

0,5 €

1 %

Andere Kosten

12,5 €

28 %

insgesamt

45 €

100 %

Die Kosten für Mitgliedsbeitrag und Angelberechtigung sind bereits seit 2011 auf diesem Niveau.

Der Landesrechnungshof hat gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern eine deutliche Erhöhung der Pachtpreise (auf ein marktübliches Niveau) bei einer Neuausschreibung der Gewässerverpachtung angemahnt. Das Präsidium geht derzeit von einer Erhöhung der Pachtpreise um rd. 50 % ab 2021 aus. Die Erhöhung der Pachtpreise wird sich in den Kosten der Angelberechtigungen unmittelbar (Pachten für eigene Gewässer) und mittelbar (Vereinbarungen mit Fischereien) auswirken.

Ausgehend von der bereits jetzt absehbaren Erhöhung wird das weitere Vorgehen diskutiert. Diskutiert wird derzeit:

 

Niveau 2019

[€]

Diskutierte Erhöhung

[€] (%)

Vorschlag ab 01.01.2020

[€]

Mitgliedsbeitrag

17 €

5 – 7 € (30 – 42 %)

22 – 24 €

Angelberechtigung

45 €

7 – 15 € (16 – 33 %)

52 – 60 €

insgesamt

 

12 – 22 € (19 – 35 %)

Im Mai 2019 muss die Landesdelegiertenkonferenz über eine Beitragserhöhung ab dem 01.01.2020 entscheiden.

Natürlich sind maximal 22 € Erhöhung der jährlichen Kosten für Mitgliedsbeitrag und Angelberechtigung eine Menge und entspricht rd. 35 % vom jetzigen Stand. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Angelberechtigungen des LAV M-V im Vergleich zu jenen von Fischereiunternehmen sehr günstig sind. Teils dürfen mit der Angelberechtigung des LAV M-V einzelne Fischereigewässer beangelt werden, für die eine einzelne Angelberechtigung vom Fischer mehr kosten würde. Die Erhöhung insbesondere der Pachtpreise wird auch auf Fischereiunternehmen zukommen und von diesen auf die Preise von Angelberechtigungen umgelegt werden. Für den LAV M-V ergeben sich durch die Erhöhung der Pachtpreise ggf. zusätzliche Möglichkeiten zur Anpachtung weiterer Gewässer. Die Erhöhung wird sämtliche Mitglieder des LAV in gleichem Maße treffen. Der DKAC M-V spricht sich dafür aus, dass die Preise nach der absehbaren Erhöhung für einige Jahre auf einem konstanten Niveau gehalten werden können. Der DKAC M-V kann eine begründete Erhöhung der Mitgliedsbeiträge und der Preise für Angelberechtigungen von – maximal – 22 € im Jahr in diesem Fall akzeptieren. Der Beschluss zur Anpassung der Beitragsordnung des DKAC M-V zum 01.01.2020 wird auf der Jahreshauptversammlung 2019 gefasst werden müssen.

Habt ihr Fragen oder Anregungen zu diesem Thema? Teilt uns diese bitte über das Kontaktformular mit.

 

Quelle: Informationsmaterial des Präsidiums zur Informationsveranstaltung der kreisfreien Vereine am 27.10.2018

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