Kritische Haltung der Regierung zum E-Motor unbegründet
Kürzlich führten wir auf unserer Facebookseite eine Umfrage zur Lockerung des Elektromotoren-Verbotes abseits von Bundeswasserstraßen in Mecklenburg-Vorpommern durch. Eine überwältigende Mehrheit von 93 Prozent sprach sich hierbei für eine Lockerung auf diesen Angelgewässern aus. In dieser Woche wurde eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion zur Benutzung von Elektromotoren auf Angelgewässern veröffentlicht (Drucksache 7/2659) . Die Regierung stellte hierin klar, dass sie eine Lockerung des Motorenverbotes nach brandenburgischem Vorbild (wir berichteten) sehr kritisch sehe. Sie befürchte, dass eine generelle Freigabe von Elektromotoren zu unkontrollierbarem Bootsverkehr führen würde, was durch Wellenschlag und Wassertrübung in einer Beeinträchtigung der Tier- und Pflanzenwelt resultieren würde. Außerdem gehe bei unsachgemäßem Gebrauch von Batterien und Akkumulatoren ein erhebliches Gefahrenpotenzial von diesen aus. Gründe oder Belege für diese Annahmen führte die Regierung – trotz Aufforderung in der Anfrage – nicht auf.
Für den DKAC-MV sind die genannten Begründungen jedenfalls nicht nachvollziehbar! Es gibt keine Belege dafür, dass eine Freigabe von Elektromotoren, zu deren unüberschaubarem Einsatz führen würde. Selbst auf den Wasserstraßen im Land, auf denen Motoren ohnehin erlaubt sind, wird diesem Umstand durch einen sinnvolle Geschwindigkeitsreduzierung (im Uferbereich) Rechnung getragen. Auch auf anderen Gewässern sollten Effekte wie Wellenschlag oder Wassertrübung problemlos mit Geschwindigkeits- oder Leistungsbegrenzungen beherrschbar sein. Fälle von Kontaminationen durch Batterien oder Akkumulatoren sind aus der Praxis überhaupt nicht bekannt. Die kritische Haltung der Regierung zu einer Freigabe von Elektromotoren ist aus Sicht des DKAC-MV nicht begründet und sollte revidiert werden! Wir werden uns jedenfalls weiter für eine Freigabe von Elektromotoren einsetzen, so wie es 93 Prozent der von uns Befragten fordern!