Der Landesanglerverband M-V e.V. hat mit der BiMES GmbH eine neue Vereinbarung zur Beanglung deren Pachtgewässer vereinbart. Die folgende Meldung findet sich auf der Website des LAV M-V e.V. (klick hier). Damit sind die Unklarheiten bzgl. den Bedingungen einer anglerischen Nutzung durch die Mitglieder des LAV M-V e.V. geklärt. Der DKAC M-V e.V. begrüßt die geschlossene Neuvereinbarung.
Görslow, den 08.12.2014
Kurz vor Druckfreigabe unserer Verbandszeitschrift ist es gelungen, mit der BiMES GmbH eine neue Vereinbarung zur Beangelung der Pachtgewässer des Fischereibetriebes mit der Jahresangelberechtigung des Verbandes und für die Rabattierung von Angelberechtigungen für Mitglieder des LAV M-V e.V. abzuschließen.
Folgende Gewässer dürfen mit unserer Jahresangelberechtigung ab dem 1.1.15 beangelt werden:
Dümmer See (bei Dümmer), Größe: 187 ha
Nedder See (bei Gadebusch), Größe: 25 ha
Cramoner See (Stepenitz See), Größe: 58 ha
Fauler See (Schwerin), Größe: 54 ha
Glambeck See (bei Weberin), Größe: 55 ha
Medeweger See (in Schwerin), Größe: 106 ha
Vorbecker See (bei Vorbeck), Größe: 10 ha
Woseriner See (in Woserin), Größe: 234 ha
Langsee (bei Neu Samit), Größe: 89 ha
Bossower See (in Bossow – Bereich Krakow), Größe: 61 ha
Warnow (von der Großen Mickow bis zum Einlauf Mildenitz), Größe: 17,5 km
Torfstich am Woezer See, Größe: 1 ha
Für folgende Gewässer gewährt die BiMES GmbH für Mitglieder, die im Besitz der Jahresangelberechtigung des Verbandes sind, Rabatte:
Gewässername Jahreskarte 100 % ermäßigte Jahreskarte für Miglieder
Woezer See 100 EUR 70 EUR
Pinnower See und Binnensee 88 EUR 59 EUR
Cambser See 120 EUR 90 EUR
Maas-See 150 EUR 100 EUR
Prag-See (Schwarzer See) 79 EUR 45 EUR
Settiner See (Liessower See) 79 EUR 45 EUR
Lütt-See (bei Cambs) 50 EUR 25 EUR
Ostorfer See 103 EUR 70 EUR
Wickendorfer Moor 50 EUR 30 EUR
Militz-See 65 EUR 35 EUR
Klein Trebbower See 65 EUR 35 EUR
Die zukünftige Beangelung der Gewässer im Bereich Dömitz, wie Elbe und Löcknitz, mit der Jahresangelberechtigung des LAV MV e. V. entscheidet sich erst im Januar 2015. Sobald hier verbindliche Erkenntnisse vorliegen, werden die betroffenen Regionalen Anglerverbände und Mitgliedsvereine benachrichtigt.
Ich bitte, den sich auf der Rückseite unserer Verbandszeitung befindenden Coupon mit den neu zu beangelnden Gewässern auszuschneiden und als Anlage in die Angelberechtigungen 2015 zu legen. Hiermit wird dann Rechtssicherheit zur Beangelung dieser Gewässer hergestellt.
Axel Pipping