Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

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Seit unserem Onlinestart erhielten wir diverse Fragen zur Mitgliedschaft im DKAC MV e.V. Wir geben euch hier zusammenfassende kurze Antworten auf die häufigsten Fragen. Mit eurem Mitgliedsantrag müsst ihr nicht bis zum 01.01.2015 warten: Werdet jetzt Mitglied und entrichtet für das laufende Jahr 2014 keine Mitgliedsbeträge.

Mitgliedsformen:

Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft im DKAC MV e.V., die aktive Mitgliedschaft sowie die Mitgliedschaft als Jugendlicher. Jugendliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die Inhaber eines Fischereischeins sind, die Angelfischerei aktiv ausüben und das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Alle anderen Mitglieder sind aktive Mitglieder. Alle Mitglieder des DKAC MV e.V. sind automatisch Mitglied im Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V., dem VDKAC e.V. und dem DAFV e.V.

Beiträge und Gebühren:

Mit der Aufnahme in den DKAC MV e.V. ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,- € fällig. Daneben ist jährlich ein Mitgliedsbeitrag von derzeit 30,- € für aktive Mitglieder bzw. 15,- € für jugendliche Mitglieder zu entrichten. Die Angelberechtigungen werden gesondert abgerechnet.

Sportfischerpass und Fischereischein:

Die Fischereiabgabe für das Bundesland hat jedes Vereinsmitglied bei den zuständigen Behörden (z.B. LALLF in Rostock) zu entrichten und erhält damit auch dort seine Fischereiabgabemarke. Der DKAC MV e.V. gibt an seine Mitglieder einen Sportfischerpass aus. Eine Umschreibung von vorhandenen Papieren anderer Angelvereinen erfolgt nicht.

Angelberechtigungen:

Über den DKAC MV e.V. kann optional einmal jährlich die Angelberechtigungen für die Gewässer des LAV MV e.V. bezogen werden. Daneben sind auf Anfrage Austauschkarten für andere Bundesländer (z.B. LAV Brandenburg) erhältlich. Auch für Angelberechtigungen von Gewässer einiger Fischereiunternehmen sind durch eure Mitgliedschaft Vergünstigungen möglich. Wir sind bestrebt, die Anzahl der verfügbaren Gewässer weiter auszubauen.

Für den Erhalt der Angelkarte des LAV MV e.V. zum 01.01.2015 muss der Mitgliedsantrag sowie ein formloser Bestellung für die Angelkarte bis zum 15.10.2014 bei uns eingegangen sein. Sie ist aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erhältlich siehe dazu hier.

Arbeitsstunden:

Derzeit ist kein Mitglied im DKAC MV e.V. zu jährlichen Arbeitsstunden verpflichtet. Dies kann sich zukünftig ändern, wenn der DKAC MV e.V. Gewässer zur Betreuung übertragen bekommt bzw. eigene Gewässer bewirtschaftet. Über Näheres würde die Mitgliederversammlung entscheiden.

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Ein Gedanke zu „Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

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